WETTKAMPFREGELN

1. MEISTERSCHAFTEN

(1) WMA gibt in der Regel WMA-Weltmeisterschaften Stadion für jede ungerade und WMA-Weltmeisterschaften Straße/Cross und Halle für jede gerade Jahreszahl frei. Bewerbungen zur Durchführung von WMA-Weltmeisterschaften sollen von einem WMA-Mitglied unterbreitet und zusammen mit einer Stadt präsentiert werden. Die schriftliche und von der Bewerberstadt ordnungsgemäß unterzeichnete Bewerbung des Mitgliedes muß dem WMA-Sekretär spätestens zum 1. September des Jahres vorliegen, das der Generalversammlung vorausgeht, die über die Bewerbung befinden soll. Nicht mehr als eine Bewerberstadt pro Mitglied darf nominiert werden.

(2) Nachdem die schriftliche Bewerbung gemäß 1.(1) übermittelt wurde, ist die weitere Behandlung der Bewerbung vom Unterzeichnen eines Vertrages abhängig. Der Vertrag ist von dem Mitglied, dem Organisations-Komitee des Ausrichters, dem Bürgermeister der Bewerberstadt sowie dem Verantwortlichen des IAAF-Mitgliedes zu unterzeichnen und dem WMA-Sekretär spätestens 60 Tage vor der Generalversammlung vorzulegen.
Außerdem haben die Ortsbesichtigungen bei den potentiellen Bewerbern zwischen dem 179. und 60. Tag vor der Generalversammlung zu erfolgen. Es dürfen nicht mehr als 3 Ratsmitglieder an den Besuchen teilnehmen. Die Bewerberstadt übernimmt die Kosten für deren Flüge sowie Verpflegung und Unterbringung für die Dauer von drei Tagen.
Die WMA Delegierten verfassen nach ihrem Inspektionsbesuch einen Standardbericht. Der Bericht wird an die Bewerberstadt zur Einsichtnahme, Überprüfung und Kommentierung gesandt. Wenn die Kommentare der Bewerberstadt vorliegen, wird der Bericht zusammen mit dem Kommentar an die Ratsmitglieder zur Auswertung und Einstufung verteilt. Die Bewerberstädte präsentieren ihre Bewerbungen dem Rat im Vorfeld der Meisterschaften. Der Rat revidiert, falls notwendig, die Einstufung und leitet die zwei am höchsten eingestuften Bewerber zur Präsentation und Entscheidung an die Generalversammlung weiter. Der Sekretär muß die detaillierten technischen und Inspektions-Berichte 45 Tage vor Eröffnung der Generalversammlung den Mitgliedern per Rundschreiben zur Kenntnis zu geben.
Falls jedoch nur wenige nicht ausreichend wettbewerbsfähige Bewerbungen dem Rat vorliegen, kann dieser um weitere neue Bewerber bitten.

(3) Jede WMA-Weltmeisterschaft Stadion schließt die folgenden Wettkämpfe ein. Jeder Wettkampf wird für weibliche und männliche Senioren angeboten; Ausnahmen sind angeführt.

Stadion :
100m
200m
400m
800m
1500m
5000m
10000m
110/100/80m Hürden
400/300m Hürden
3000/2000m Hindernis
4 x 100m Staffel
4x 400m Staffel
5000m Bahngehen
Hochsprung
Stabhochsprung
Weitsprung
Dreisprung
Hammerwurf
Kugelstoßen
Diskuswurf
Speerwurf
Gewichtswurf
Zehnkampf (männlich)
Siebenkampf (weiblich)
Gewichts-Zehnkampf

Außerhalb des Stadions:
Marathon
8km Crosslauf
10km Straßengehen
20km Straßengehen

Jede WMA Hallen-Weltmeisterschaft schließt die folgenden Wettkämpfe ein. Jeder Wettkampf wird für männliche und weibliche Senioren angeboten; Ausnahmen sind angeführt.

Stadion (Halle):
60m
200m
400m
800m
1500m
3000m
60m Hürden
4 x 200m Staffel
3000m Bahngehen
Hochsprung
Stabhochsprung
Weitsprung
Dreisprung
Kugelstoßen
Gewichtswurf
Hallen-Fünfkampf: (männlich: 60m Hürden, Weitsprung, Kugelstoßen, Hochsprung, 1000m)
(weiblich: 60m Hürden, Hochsprung, Kugelstoßen, Weitsprung, 800m)

außerhalb des Stadions (Hallen-WM): (sind z.Z. Weltmeisterschaften; gegebenenfalls wahlweise, falls selbständige Weltmeisterschaften für die Wettkämpfe außerhalb des Stadions wieder eingerichtet werden)

Halbmarathon
8km Crosslauf
10km Straßengehen

Wahlweise: (Welt-Winterwurf-Meisterschaften)
Hammerwurf
Diskuswurf
Speerwurf
(4) Die Dauer von WMA-Weltmeisterschaften Straße/Cross beträgt mindestens drei Wettkampftage. Die Wettkämpfe sind Einzel- und Mannschafts-Wettkämpfe, wobei sich die Mannschaften aus den drei besten Zieleinläufern eines jeden Landes in der jeweiligen 5-Jahres-Altersklasse zusammensetzen.

Die folgenden sind Pflicht-Meisterschafts-Wettkämpfe:
10km Straßenlauf (männlich und weiblich)
Halbmarathon (männlich und weiblich)
10km Straßengehen (männlich und weiblich)
20km Straßengehen (männlich und weiblich)

Weitere Meisterschafts-Wettkämpfe können sein:
5km Crosslauf (männlich und weiblich)
50km Straßengehen (männlich und weiblich)

Die Reihenfolge der Wettkämpfe wird zwischen dem LOC und WMA bestimmt.

(5) WMA gibt andere von der Generalversammlung genehmigte Senioren-Weltmeisterschaften frei.

(6) WMA wird auch sonstige Straßen-, Crosslauf- und Berglauf-Rennen freigeben, die von der Generalversammlung genehmigt wurden, einschließlich der Ausrichtung einer Weltmeisterschaft 100 km Straßenlauf in ungeraden Jahreszahlen und einer WMA Weltmeisterschaft Berglauf in geraden Jahreszahlen.

(7) WMA bestärkt seine Regionenverbände, regelmäßig regionale Seniorenmeisterschaften auszuschreiben, aber nur in Ländern, deren Regierungen weder Visa verweigern noch die Teilnahme von Athleten anderweitig beschränken wegen deren Rasse, Religion, politischer Gründe, Nationalität und Wohnort. Regionale Seniorenmeisterschaften benötigen die Genehmigung des WMA-Rates.

(8) WMA bestärkt, soweit angemessen, die Ausschreibung regionaler Senioren-Hallenmeisterschaften.

(9) WMA bestärkt seine Mitglieder, regelmäßig nationale Seniorenmeisterschaften auszuschreiben.

(10) WMA bestärkt, soweit angemessen, die Ausschreibung nationaler Senioren-Hallenmeisterschaften.

2. ANTI-DOPINGKONTROLLEN

Anti-Dopingkontrollen von Athleten können zu jeder Zeit vorgenommen werden, einschließlich während WMA Stadion und WMA Straße/Cross Weltmeisterschaften und werden sowohl bei Stadion als auch bei Straße/Cross Wettkämpfen durchgeführt.

3. DISZIPLINARVERFAHREN IN ANDEREN ALS DOPINGFÄLLEN

Diese Fälle werden dem Rechtskomitee übergeben.

4. ALTERSKLASSEN (1) Wettkämpfe werden nur in den unten angegebenen Altersklassen durchgeführt:

Alter

Männer

Frauen

35-39

M35

W35

40-44

M40

W40

45-49

M45

W50

50-54

M50

W50

55-59

M55

W55

60-64

M60

W60

65-69

M65

W65

70-74

M70

W70

75-79

M75

W75

80-84

M80

W80

85-89

M85

W85

90-94

M90

W90

95-99

M95

W95

100 +

M100

W100

(2) Zwei oder mehr Altersklassen, männlich und weiblich, dürfen zusammen in einem Wettkampf starten, vorausgesetzt, daß die Ergebnisse getrennt geführt und die Auszeichnungen für jede einzelne Altersklasse vergeben werden.

 

(3) Die Altersklasse eines Athleten wird durch sein Geburtsdatum bestimmt. Bei Meisterschaften tritt der Athlet in der Altersklasse an, für die er am ersten Wettkampfstag dieser Meisterschaften qualifiziert ist. Der Start in einer anderen Altersklasse ist nicht möglich; hiervon nicht betroffen sind die Ausnahmen gemäß den Mannschafts- und Staffelbestimmungen.

(4) Es gibt keine Gesamt-Mannschaftsmeisterschaften.

5. MELDUNGEN

(1) Meldungen für alle WMA-Weltmeisterschaften werden entweder über das nationale WMA-Mitglied oder elektronisch (E-Mail) direkt an das LOC eingereicht. Eine Anmeldung, die elektronisch beim LOC eingeht, muss durch das WMA-Mitglied des Anmelders bestätigt werden. Diese Mitglieder und das LOC müssen den WMA Sekretär über das angewandte Meldeverfahren informieren.
Aus Ländern, die keinen WMA-Mitgliedsverband aufweisen, kann sich ein Athlet auch direkt anmelden. Der Rat kann besondere Ausnahmen von diesem Verfahren für ein WMA-Mitglied machen. Spätestens 120 Tage vor Beginn der Meisterschaften legt der WMA-Sekretär dem LOC eine Liste aller WMA-Mitglieder vor.

(2) Meldungen unterliegen keinen Qualifikationsnormen.

6. DAS SCHIEDSGERICHT

Der Präsident benennt die Mitglieder des Schiedsgerichts aufgrund von Empfehlungen des Stadionkomitees und des Komitees für Wettbewerbe außerhalb des Stadions.

7. WETTKÄMPFE - ALLGEMEINES

(1) WMA-Weltmeisterschaften, regionale Seniorenmeisterschaften, interregionale Seniorenmeisterschaften und nationale Seniorenmeisterschaften werden gemäß dem technischen Regelwerk der IAAF durchgeführt. Ausnahmen sind in der WMA-Satzung, Verwaltungsordnung und den Wettkampfregeln beschrieben.
IAAF Regeländerungen erfordern die Zustimmung des Rates vor ihrer Einführung in WMA-Veranstaltungen.

(2) Änderungen des technischen Regelwerkes treten am folgenden 1. Mai in Kraft.

(3) WMA wird die Rollen der internationalen Schiedsrichter mit Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Seniorenathleten und der WMA Meisterschaften festlegen. Alle WMA Technischen Delegierten, einschließlich Internationaler und solche für technische Disziplinen, Internationaler Straßengehstrecken-Vermesser sowie Internationaler Zielphoto-Kampfrichter, werden, gemäß Zuständigkeit, vom WMA VP-S und WMA-VP-SC vorgeschlagen und vom Rat genehmigt.

(4) Bei WMA-Meisterschaften müssen alle Athleten das von ihrem nationalen Verband für Senioren genehmigte Trikot tragen.

Bei Läufen in WMA Meisterschaften, bei denen Mannschaftswertungen ausgetragen werden, ist es für einen Athleten, der für die Mannschaft berücksichtigt werden möchte, Vorschrift, ein Trikot zu tragen, das einwandfrei das vertretene Land kennzeichnet, und auch vom Kampfrichter so anerkannt wird.

(5) Blinde Athleten, die einen Führer benötigen, sollen durch diese Hilfestellung keinen Vorteil gegenüber den anderen Athleten erhalten. Ein Führer darf sich nur hinter oder neben dem Athleten befinden. Ein Haltseil darf benutzt werden, aber nicht, um den Athleten nach vorne zu ziehen. Bei in Bahnen gelaufenen Rennen müssen die äußeren Bahnen benutzt werden.

(6) Der Wettkampfleiter beruft eine oder mehrere Personen zur Koordinierung der Sie-gerehrungen. Finden die Siegerehrungen im Innenraum statt, ist sicherzustellen, daß laufende Bahnwettbewerbe nicht behindert werden.

(7) Der WMA-Rat beruft einen Sicherheitskampfrichter, der jeden Athleten aus dem Wettkampf herausnehmen darf, der entweder die Disziplin nicht regelkonform ausführt oder dessen weitere Teilnahme in diesem Wettkampf nach Meinung des Sicherheitskampfrichters die Gesundheit des Athleten oder das Fortkommen anderer Wettkämpfer gefährden würde. Der Sicherheitskampfrichter kann seine Befugnis über Vertreter ausführen. Sowohl Sicherheitskampfrichter als auch Vertreter müssen klar als solche erkennbar sein.

(8) Die Wettkampfteilnehmer werden, vorzugsweise im Programm, über die Meldezeit für jede einzelne Disziplin informiert; in keinem Wettbewerb darf eine Runde oder ein Durchgang vor der im Programm angegebenen Uhrzeit beginnen.

(9) Für jede Disziplin bei WMA-Welt- oder Regionalmeisterschaften gibt es mindestens drei Einzelmedaillen.

(10) Das LOC einer WMA-Weltmeisterschaft übersendet eine Kopie der offiziellen Ergebnisliste an jedes Ratsmitglied, den Rekordmanager des Rekordkomitees, an alle WMA-Mitglieder und an die IAAF.

(11) Jeder Regionenverband übersendet eine Kopie der offiziellen Ergebnisliste jeder regionalen Seniorenmeisterschaft an den WMA-Sekretär, den Rekordmanager des Rekordkomitees, an alle Mitglieder der Regionenverbände und an die IAAF.

8. WETTKÄMPFE - LAUF- UND GEHWETTBEWERBE

(1) Bei WMA-Meisterschaften werden für 1.500 m und darunter liegenden Strecken in der ersten Runde, sofern gefordert, Vorläufe gesetzt. (Grundlage hierfür sind die im Zeitraum seit den vorhergegangenen WMA Meisterschaften erzielten Wettkampfzeiten, oder eine niedrigere Schätzzeit nach Verletzungs- und Startausfall, die vom Athleten auf dem offiziellen Meldeformular angegeben werden.) Die besten Athleten und die zu einem Mitgliedsverband gehörenden Athleten werden so gleichmäßig wie möglich verteilt.
Die Vorrunden und alle nachfolgenden Runden werden nach dem WMA-Qualifika-tionsverfahren (Anhang K) durchgeführt, mit dem Ziel, daß die besten Athleten das Finale erreichen.

(2) Bei WMA-Meisterschaften gibt es im 5.000m- und 10.000m-Lauf sowie beim 5.000m-Bahngehen gesetzte Finalläufe. (Grundlage hierfür sind die im Zeitraum seit den vorhergegangenen WMA Meisterschaften erzielten Wettkampfzeiten, oder eine niedrigere Schätzzeit nach Verletzungs- und Startausfall, die vom Athleten auf dem offiziellen Meldeformular angegeben werden.) Die Finalplazierung erfolgt gemäß der erreichten Endzeit.

(3) Bei WMA-Meisterschaften dürfen die Athleten bei Bahnwettbewerben länger als 1.500 m auf die zwei äußeren Bahnen beschränkt werden, sofern der nächste Bahnwettbewerb laut Zeitplan innerhalb der nächsten 5 Minuten ansteht.

(4) Für Stadionläufe, die ausschließlich in Bahnen gelaufen werden, basieren die Bahnzuteilungen nach dem ersten Lauf auf den im vorherigen Durchgang erzielten Leistungen der Athleten. Die Zuteilung lautet wie folgt:
Schnellster Bahn 4 | Zweitschnellster Bahn 5
Drittschnellster Bahn 3 | Viertschnellster Bahn 6
Fünftschnellster Bahn 2 | Sechstschnellster Bahn 7
Siebtschnellster Bahn 1 | Achtschnellster Bahn 8
Neuntschnellster Bahn 9 | Zehntschnellster Bahn 10
Haben zwei oder mehr Athleten dieselben Vorleistungen erzielt, losen sie um die entsprechenden Bahnen.

Für Hallenläufe, die ausschließlich in Bahnen gelaufen werden, basieren die Bahnzuteilungen für gesetzte Bahnen, folgend dem ersten Lauf, auf den im vorherigen Durchgang erzielten Leistungen der Athleten. Die gesetzten Bahnen und die Kurvenhöhe der Bahnen werden, sofern justierbar, für jeden Wettkampf vom WMA Technischen Delegierten in Zusammenarbeit mit dem LOC festgelegt.

(5) Der Wettkampfleiter oder sein Vertreter kann die Zusammenstellung der Vorläufe gemäß der aktuellen Teilnehmerzahl verändern.

Erforderliche Vorläufe werden stets zur ausgewiesenen Vorlaufzeit durchgeführt. Weitere Runden werden, wenn nicht erforderlich, gestrichen. Alle Endläufe finden nach dem vorgegebenen Zeitplan statt.

(6) Bei Straßen- und Crossläufen sowie beim Straßengehen gibt es drei Mannschafts-auszeichnungen auf folgender Basis:
Jedes Mitglied ist berechtigt, eine Mannschaft in jeder 5-Jahres-Altersklasse aufzustellen; das Ergebnis der drei Mannschafts-Besten wird zu einer Gesamtzeit addiert. Bei interregionalen Wettkämpfen werden die regionalen Mannschaften auf ähnlicher Basis gewertet.

(7) Bei Straßen- und Crossläufen sowie beim Straßengehen startet jeder Athlet in seiner eigenen Altersklasse. Nur um die benötigte Teilnehmerzahl für eine Mannschaftswertung zu erreichen, ist es den Athleten erlaubt, in einer jüngeren Altersklasse unter folgenden Voraussetzungen zu starten:
(i) die jüngere Altersklasse startet im selben Rennen wie die eigene Altersklasse,
(ii) das Land des Athleten hat nicht genug Starter in dieser Altersklasse, um eine Mannschaft zu bilden,
(iii) jede Mannschaft muß eine Startliste mit Namen und Altersklasse aller Athleten einreichen, die in der jeweiligen Altersklasse teilnehmen,
(iv) ein Athlet kann nur für eine Mannschaft gewertet werden,
(v) maximal 2 Athleten von älteren Altersklassen dürfen für eine Mannschaft, die nicht ihrer eigenen Altersklasse entspricht, gemeldet werden, und
(vi) ein Athlet, der in der Mannschaft einer jüngeren Altersklasse startet, behält das Recht, eine Einzelmedaille in seiner normalen Altersklasse zu erreichen, solange die hier genannten Regeln befolgt werden.
Stellt sich heraus, dass sich ein Athlet für die Mannschaftswertung in einer jüngeren Altersklasse anmeldet, in der das Mitgliedsland jedoch schon genügend Athleten für eine vollständige Mannschaft hat, wird die Mannschaft disqualifiziert.

(8) Seniorenathleten sind beim Start zu allen Läufen nicht zur Benutzung von Startblocks, zum Tiefstart oder zur Bodenberührung mit den Händen verpflichtet.

(9) Jeder Wettkämpfer, der gemäß dem Hauptstarter einen Fehlstart verursacht, ist zu verwarnen. Wer gemäß dem Hauptstarter seinen zweiten Fehlstart in demselben Lauf verursacht, wird disqualifiziert. Diese Regel gilt auch für den Mehrkampf.

(10) Der Marathon soll die letzte Langlaufdisziplin sein, aber wenn möglich nicht für den letzten Tag der Meisterschaften angesetzt werden.

9. HÜRDENLAUF

(1) Anhang A gibt die technischen Details für Hürden wieder.

(2) Hürdenläufer müssen mit einer ununterbrochenen Bewegung gewährleisten, daß beide Füße den Boden zumindest für einen Moment verlassen haben.

(3) Die Zugüberkraft von 68.6 (27-Zoll-) Hürden ist von 3.6 bis 4.4
Kilogramm

 

10. HINDERNISLAUF

(1) Anhang A gibt die technischen Details für den Hindernislauf wieder.

(2) Bei WMA-Meisterschaften werden Endläufe auf der Grundlage der erzielten Wettkampfzeiten seit den vorhergehenden WMA-Meisterschaften, oder eine niederigere Schätzzeit nach Verletzungs- oder Startausfall, die vom Athleten auf dem offiziellen Meldeformular angegeben werden, gesetzt. Das Final-Plazierung erfolgt gemäß der erreichten Endzeiten.

(3) Die Hindernisse müssen in ununterbrochener Bewegung entweder überlaufen oder übersprungen, auch mit Zwischenschritt auf dem Querbalken, sie dürfen jedoch nicht überklettert werden. Hände oder Füße dürfen nur mit der oberen Fläche des Querbalkens in Berührung kommen. Kein anderer Teil des Körpers darf irgendeinen Teil des Hindernisses berühren.

11. STAFFELLÄUFE

(1) Bei WMA-Meisterschaften werden Staffelläufe über 4x 100m und 4x400m in den 5-Jahres-Altersklassen zwischen den von den Mitgliedern bzw. deren Mannschaftsleitern schriftlich gemeldeten Mannschaften durchgeführt. Jedes Mitglied kann nur eine Mannschaft pro Staffelwettbewerb melden.

(2) Bei WMA Meisterschaften darf ein Athlet beim Staffellauf nur in einer Altersklasse für ein Team starten; das kann auch eine niedrigere als die des Athleten sein.

12. WETTKÄMPFE - FELDWETTBEWERBE

(1) Anhang A beschreibt die technischen Einzelheiten der Wurfgeräte.

(2) Die Athleten dürfen ihre eigenen Wurfgeräte unter der Voraussetzung benutzen, daß diese den Regeln entsprechen; sie sollen nur für den Wettkampf des Eigentümers herausgegeben werden. Jeder andere Wettkampfteilnehmer hat jedoch das Recht, auf Wunsch diese Geräte auch zu benutzen.

(3) Bei einem Feldwettkampf mit Athleten verschiedener Altersklassen muß jede Altersklasse als eigenständiger Wettkampf bei der Entscheidung behandelt werden, welche Teilnehmer weiterkommen. Daher kann es insgesamt mehr als die übliche Anzahl der Endkampfteilnehmer geben.

(4) Wenn sich ein Hochsprung- und Stabhochsprung-Wettkampf aus Teilnehmern verschiedener Altersklassen zusammensetzt und in einer Altersklasse nur ein Wettkämpfer übrigbleibt, so hat dieser das Recht, die nächste Höhe gemäß IAAF-Regel zu bestimmen, auch wenn Wettkämpfer der anderen Altersklassen noch springen. Die anderen Wettkämpfer müssen die vorgegebenen Steigerungshöhen einhalten.

(5) Bei allen Wurfwettbewerben genügt das Tragen nur einer Startnummer.

13. HOCHSPRUNG UND STABHOCHSPRUNG

(1) Beim Überspringen müssen beide Füße den Boden verlassen haben.

(2) Seniorenathleten ist es erlaubt, das Sprungkissen vor dem Überqueren der Sprunglatte zu berühren, wenn der Schiedsrichter erkennt, daß der Wettkämpfer keinen Vorteil daraus gezogen hat.

14. KUGELSTOßEN

Anhang A gibt die technischen Details wieder.

15. DISKUSWURF

Anhang A gibt die technischen Details wieder.

16. HAMMERWURF

(1) Anhang A gibt die technischen Details wieder.

(2) In jeder Wurfphase müssen beide Hände benutzt werden.

 

17. SPEERWURF

Anhang A gibt die technischen Details wieder.

18. GEWICHTWURF

(1) Anhang A gibt die technischen Details wieder.

(2) In jeder Wurfphase müssen beide Hände benutzt werden.

(3) Die Wettkampfregeln entsprechen denen für Hammerwurf.

(4) Das für das Stadion übliche Gewicht kann sowohl im Stadion als auch in der Halle benutzt werden, je nach Beschaffenheit der Bodenfläche. Das Hallen-Wurfgerät darf nur innerhalb der Halle benutzt werden. Nur eine der Gerätetypen darf im selben Wettkampf benutzt werden.

19. MEHRKÄMPFE

(1) Anhang A beschreibt die technischen Details für alle Mehrkämpfe.
Anhang B-J beschreibt die Wertungsmethoden für alle Mehrkämpfe.

(2) Bei allen Mehrkämpfen ist nur ein Start bei den Laufwettbewerben erlaubt, bei den Feldwettbewerben sind maximal drei Versuche gestattet, ausgenommen Hoch- und Stabhochsprung, wo drei aufeinanderfolgende Fehlversuche oder absichtliches Auslassen das Ausscheiden zur Folge haben.

(3) Bei den Senioren-Mehrkämpfen wird IAAF-Regel 200 (8) (IAAF Handbuch 2002-2003) angewandt.

(4) Fünfkampf (weiblich)
Die Disziplinen werden in nachstehender Reihenfolge ausgetragen:
Kurzhürden
Hochsprung
Kugelstoßen
Weitsprung
800 m

(5) Werfer-Fünfkampf (männlich und weiblich)
Die Disziplinen werden in nachstehender Reihenfolge ausgetragen:
Hammerwurf
Kugelstoßen
Diskuswurf
Speerwurf
Gewichtwurf

20. SENIOREN-WELTREKORDE

(1) Senioren-Weltrekorde oder -Bestleistungen werden für jede 5-Jahres-Altersklasse, wie sie in den Wettkampfregeln aufgeführt sind, anerkannt; ebenso für alle darüber hinausgehenden älteren Altersklassen.
Rekorde werden in 5-Jahres-Altersklassen zumindest für Meisterschafts-Pflichtwettkämpfe geführt, gemäß Auflistung in Regel 1(3) und 1(4).
Es werden nur Leistungen von Athleten als WMA-Weltrekorde anerkannt, die in einem Mitgliedsland registriert sind. Die Leistungen müssen vom NGB des WMA-Mitglieds als korrekt bestätigt sein. Leistungen von Athleten eines Landes, das noch nicht WMA Mitglied ist, werden nur anerkannt, wenn die Veranstaltung durch WMA oder einen nationalen Mitgliedsverband genehmigt und die Leistung durch WMA oder seinen Mitgliedsverband bestätigt wird. Ein solcher Rekord wird erst aufgenommen, wenn das Land Mitglied der WMA geworden ist.

(2) Die Einhaltung der in Anhang A festgelegten Bestimmungen sind für die Ratifizierung eines Senioren-Weltrekordes zwingend.

(3) Für alle offiziellen Mehrkampfwettbewerbe gilt das gegenwärtige WMA-Wertungssystem. Die Rekorde werden zusammen mit der jeweils in den Disziplinen erzielten Leistung, der gelaufenen Distanz und den benutzten Geräten aufgeführt.
Frühere Mehrkampfleistungen, bei denen die aktuellen WMA-Distanzen oder Gerätegewichte nicht zur Anwendung gekommen sind, werden mit Hilfe einer vom Stadionkomitee genehmigten Umrechnungstabelle berichtigt. Gegebenenfalls werden sie in die offizielle WMA-Mehrkampfrekordliste mit einem (*) versehen aufgenommen, um zu verdeutlichen, daß die gegenwärtig gültigen Distanzen und Gerätegewichte nicht zur Anwendung kamen.

(4) Für WMA-Weltmeisterschaften benennt der Wettkampfleiter einen Rekordbeauftragten, der alle Anträge für aufgestellte Weltrekorde ordnungsgemäß protokolliert.

(5) Die Beantragung eines Senioren-Weltrekordes oder einer Bestleistung erfolgt auf dem offiziellen Antragsformular (WAVA/WMA .4.1998) und wird bei dem zuständigen Regionenstatistiker, welcher eine Kopie an den WMA-Rekordmanager weiterleitet, eingereicht. Wenn kein WAVA/WMA-Vordruck benutzt wird, kann der Rekord trotzdem anerkannt werden, vorausgesetzt, der Regionenstatistiker kann in Übereinstimmung mit dem WMA-Rekordmanager den Antrag in allen erforderlichen Einzelheiten gutheißen.

(6) Rekorde, die bei den Welt- und Regionenmeisterschaften aufgestellt werden, bedürfen nicht der Ausstellung des Antragsformulars. Eine separate Zusammenstellung aller Rekorde zusammen mit der Ergebnisliste der Veranstaltung sind dem zuständigen Regionenstatistiker und dem WMA-Rekordmanager spätestens 10 Tage nach dem letzten Veranstaltungstag zu übersenden. Weiterhin werden Rekorde anerkannt, die bei von der IAAF sanktionierten Veranstaltungen, namentlich Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Grand Prix Veranstaltungen, Commonwealth Spielen und gleichbedeutenden Regionenveranstaltungen erzielt wurden, wenn diese dem WMA-Rekordmanager gemeldet werden und das Alter des Athleten bestätigt wurde.

(7) Der Regionenstatistiker informiert den WMA-Rekordmanager über die Anerkennung oder die Gründe für die Ablehnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Rekordantrags bzw. der entsprechenden Liste.

(8) Der Rekordmanager stellt fest, ob ein Weltrekord vorliegt und registriert die erzielte Leistung. Zusammen mit dem Vorsitzenden des Rekordkomitees ratifiziert er den Rekord, leitet die Veränderung an die WMA-Website zur Veröffentlichung weiter, informiert zusätzlich die Regionenstatistiker und hält die aktualisierte Weltrekordliste auf dem laufenden.